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Heraldische Themenberichte |
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Offen und ehrlich informieren wir Sie über die Möglichkeiten der heutigen Wappenführung:
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Auf ein offenes Wort:
Wappen der Familie Vogt aus Unterfranken Registernummer: 2242-03/02 in der Wappenrolle der Heraldischen Gesellschaft e.V. "Der Wappen-Löwe"
Flagge der Familie Freitag aus Nordfriesland
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Wozu brauche ich ein Familienwappen? Es ist für mich genau so wichtig oder unwichtig wie der Besitz eines kostbaren Gemäldes, an dessen Anblick ich mich immer wieder erfreuen kann. Seine ursprüngliche Aufgabe, den Träger zu identifizieren, erfüllt es seit langem nicht mehr. Dazu benutzt man heute ganz profan den Personalausweis. Vielleicht zur Markierung meines Eigentums? Das erledigt die Hecke oder der Gartenzaun! Tja, dann bleibt nur noch die Eigenschaft eines Zeichens, welches die Familienbande festigt. Allen Unkenrufen zum Trotz, die da von der allmählichen Auflösung der Familie sprechen, ist die Familie immer noch die kleinste und wichtigste Zelle unseres Sozialsystems. Sicher, ihre Form ändert sich unter den Einflüßen und Zwängen, die die Gesellschaft und die Berufswelt ausstrahlen. Je lockerer jedoch der Familienverband wird, desto mehr spielt das gemeinsame Wappen eine Rolle als Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit stiftendes Zeichen. Stiften Sie ein Wappen! Ihre Kinder und Enkel werden Ihnen dankbar sein und stolz ihren wappenstiftenden Vater und Großvater in Erinnerung behalten! Ein Wappen ist eh nur für Adelige! Es ist eine verbreitete irrige Annahme, daß nur Adelige ein Wappen führen dürfen. Seit dem Ende des Kaiserreiches in Deutschland 1919 steht es jedem Bürger in Deutschland frei, ein Wappen anzunehmen und zu führen. Allerdings ist bei der Wappenannahme zu beachten, daß Rechte Dritter nicht verletzt werden dürfen. Heraldisch bedeutet dies, daß sich ein neues Wappen klar von bisher existierenden abheben muß, um jede Verwechslung auszuschließen. Dies wird mittels einer Registrierung in einer Wappenrolle gewährleistet. Heraldiker prüfen bei einer Registrierung das eingereichte Wappen auf heraldische Korrektheit und möglicher Verwechslung mit bereits vorhandenen registrierten Wappen. Durch die Registrierung genießt das Wappen ferner den rechtlichen Schutz eines individuellen Bildzeichens gem. § 12 BGB. Wieso ein neues Wappen stiften; es gibt doch bereits eines! Weit verbreitet ist ferner die Auffassung, für jeden Familiennamen gäbe es bereits ein Wappen, welches man führen darf. Diese Auffassung wird häufig von "schwarzen Schafen" unserer Zunft vertreten, die ihren Kunden dann ein Wappen aufschwatzen, welches in einem umfangreichen Generalregister verzeichnet ist. Fakt ist, daß es diese Generalregister, in denen Zigtausende von bürgerlichen Familienwappen enthalten sind, gibt. Fakt ist auch, daß sich in diesen Registern für nahezu jeden Namen ein Wappen finden läßt. Die Berechtigung, dieses Wappen zu führen, hat man jedoch erst dann, wenn infolge lückenloser akribischer Familienforschung der Nachweis gelingt, mit der damals wappenstiftenden Person im Mannesstamm verwandt zu sein. Das ist ein sehr teures und aufwendiges Unterfangen, welches in der Regel erfolglos endet. Wesentlich einfacher gestaltet sich da die Stiftung eines neuen Wappens. Durch die Umsetzung heraldisch umsetzbarer persönlicher Daten - Heimatorte, Berufe, Namen - gelingt es dem erfahrenen Heraldiker, Ihre persönlichen Familienmerkmale in Verbindung mit Rückgriffen auf das übergroße Repertoire an Heroldsfiguren zu einem unverwechselbaren individuellen Wappen zusammen zustellen. Der persönliche Dialog mit dem Wappenstifter ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil des Schaffensprozesses. Registrierung? Als Mitglied der renommierten Heraldischen Gesellschaft e.V. "Der Wappen-Löwe" lassen wir Ihr Wappen in der vereinseigenen Wappenrolle registrieren. Seit Gründung dieser gemeinnützigen Gesellschaft im Jahre 1980 sind 13 Lieferungen zur Wappenrolle erschienen mit insgesamt über 2.300 Wappenregistrierungen. Depotstellen dieser Wappenrollen sind über 140 renommierte Staats-, Landes- Kirchen- und Universitätsarchive und -bibliotheken in In- und Ausland. Die Gesellschaft ist um eine ständige Erweiterung dieser Depotstellen bemüht. Infolge der Registrierung und der damit verbundenen Veröffentlichung genießt Ihr Familienwappen den Schutz des BGB.
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Wappen- und Flaggenbeispiel: Besser als Worte überzeugen Taten! Nach dieser Devise möchten wir Ihnen ein Familienwappen vorstellen, welches wir zugleich in eine Familienflagge umgesetzt haben: Die Familie Wergeland-Henze stammt männlicherseits aus Bremen, weiblicherseits aus Skjeberg (Norwegen). Beide fuhren zur See. Diese Aussagen spiegeln sich im Familienwappen wieder, wobei der Schlüssel für Bremen steht, der Zickzackbalken für Skjeberg, Wellen und Windrose für die gemeinsame Seefahrtszeit und die Verbundenheit zum Norden. Die Helmzier spielt nochmals auf die Heimat Norwegen (Löwe als norwegisches Wappentier) und Bremen (Schlüssel) an. Da eine Flagge nur eine andere Darstellungsform des Schildbildes ist, wurde dieses konsequent umgesetzt.
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Wappen und Flagge der aus Norwegen / Bremen stammenden Familie Wergeland-Henze Registernummer: 2306-09/04 in der Wappenrolle der Heraldischen Gesellschaft e.V. "Der Wappen-Löwe"
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Referenzen:
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Decker Registernr. Wappen-Löwe: 2353-05/06 |
Neumann Registernr. Wappen-Löwe: 2357-06/06 |
Gorny
Registernr.
Wappen-Löwe: 2116-11/98 |
Vogt
Registernr.
Wappen-Löwe: 2359-08/06 |
Constapel-Melchert
Registernr. Wappen-Löwe: 2364-10/06 |
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Schütt Registernr. Wappen-Löwe: 2367-12/06 |
Gil Registernr. Wappen-Löwe: 2368-12/06 |
Fliesenlegerinnung Flensburg Registernr. Wappen-Löwe:2311-10/04 |
Fürstenberg
Registernr. Wappen-Löwe: 2381-07/07 |
Pongers
Registernr.
Wappen-Löwe: 2379-07/07 |
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Euent Registernr. Wappen-Löwe: 2377-07/07 |
Breit
Registernr. Wappen-Löwe:
2389-09/07 |
Marineoperationsschule Marineinterne Wappenrolle 10.08.1998 |
Naß Registernr. Wappen-Löwe: 2396-12/07 |
Osuch ohne Registrierung |
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